USDC signifikant: EBA übernimmt Aufsicht am 12. November
Die EBA stufte USDC am 14. Oktober als ersten signifikanten E-Geld-Token unter MiCA ein. Was ändert sich am 12. November, was nicht?

Am 14. Oktober 2026 stufte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) USDC als ersten „signifikanten“ E-Geld-Token unter MiCA ein. Insgesamt wurden 45 E-Geld-Token angezeigt, und USDC ist der erste, der diesen Status erhält. Ab dem 12. November 2026 beaufsichtigt die EBA selbst unter anderem die Eigenmittel, die Reserven und die Liquidität des Emittenten Circle Internet Financial Europe SAS. Bis dahin lag das bei der französischen Aufsichtsbehörde ACPR. Wer USDC hält, merkt in der Praxis nichts: Dein Anspruch auf Rückzahlung und die Schutzregeln bleiben, wie sie waren.
USDC als signifikanter E-Geld-Token in Kürze
- 14. Oktober 2026: Die EBA beschließt, dass USDC signifikant ist, nach einer Prüfung der Kriterien in MiCA.
- 12. November 2026: Dann geht die Aufsicht über Eigenmittel, Reservevermögen, Liquiditätsanforderungen sowie Sanierungs- und Rücktauschpläne von der ACPR auf die EBA über.
- 45 E-Geld-Token wurden unter MiCA angezeigt; USDC ist der erste mit diesem Status. Zu den anderen 44 äußert sich die EBA nicht.
- Die ACPR bleibt zuständig für Governance, qualifizierte Beteiligungen, die Eignungsprüfung von Geschäftsleitern, Auslagerung und Interessenkonflikte.
- Keine Garantie: USDC fällt weder unter die Einlagensicherung noch unter die Anlegerentschädigung, auch nicht, wenn die EBA die Aufsicht führt.
- Was du selbst tun musst: nichts. Du musst wegen dieses Beschlusses weder USDC umtauschen noch abheben.
Was die EBA am 14. Oktober beschloss
Die EBA bezeichnet USDC, in der EU von Circle Internet Financial Europe SAS ausgegeben, als signifikanten E-Geld-Token (EMT). Der Beschluss stützt sich auf die Artikel 43 und 56 von MiCA. Die doppelte Aufsicht, die MiCA für signifikante E-Geld-Token vorsieht, steht in Artikel 117. Welche Kriterien USDC erfüllt hat, nennt die Pressemitteilung nicht; sie verweist auf die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1506 und auf den EBA-Beschluss EBA/DC/558.
Was MiCA selbst sagt, ist kürzer. Nach Artikel 56 stuft die EBA einen E-Geld-Token als signifikant ein, wenn mindestens drei der sieben Kriterien aus Artikel 43 Absatz 1 erfüllt sind, und zwar im Zeitraum des ersten Informationsberichts oder in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Berichten. Diese Kriterien betreffen unter anderem die Zahl der Inhaber, das Emissionsvolumen und die Zahl der Transaktionen. Sie betreffen außerdem die Frage, ob der Emittent ein „Gatekeeper“ im Sinne des Digital Markets Act ist, ob seine Tätigkeiten international bedeutsam sind und ob er mit dem Finanzsystem verflochten ist.
Außerdem schloss die EBA mit dem New York State Department of Financial Services eine Vereinbarung (Memorandum of Understanding) über den Informationsaustausch bei grenzüberschreitenden Stablecoin-Aktivitäten. In den Vereinigten Staaten wird USDC von einer anderen Gesellschaft ausgegeben, Circle Internet Financial, LLC.
Wer welche Aufgaben bekommt
Laut Pressemitteilung arbeiten die EBA und die ACPR für einen reibungslosen Übergang eng zusammen. Die Pressemitteilung nennt weder zusätzliche Anforderungen an USDC noch eine Übergangsfrist neben dem Stichtag 12. November.
Was sich für den Emittenten ändert
Für ein E-Geld-Institut, das einen signifikanten Token ausgibt, gilt nach Artikel 58 von MiCA ein strengeres Regime als für einen gewöhnlichen E-Geld-Token: Für Reserven, Verwahrung, Anlage und Liquidität gelten die MiCA-Regeln anstelle der Bestimmungen der alten E-Geld-Richtlinie. Außerdem muss nach diesem Artikel alle sechs Monate eine unabhängige Prüfung stattfinden, gerechnet ab dem Beschluss. Die EBA prüft zudem jedes Jahr erneut, ob der Token die Kriterien noch erfüllt (Artikel 56 Absatz 8). Ist das nicht mehr der Fall, kann die Einstufung widerrufen werden, und die Aufsicht geht an die nationale Aufsichtsbehörde zurück.
Circle ist ein E-Geld-Institut, bei der ACPR unter der Nummer 17788 registriert. Im MiCA-Whitepaper von USDC steht, dass die Reserven bei regulierten Finanzinstituten gehalten werden, auf getrennten Konten, die vom eigenen Geld von Circle unabhängig sind, und dass ein externer Wirtschaftsprüfer jeden Monat bestätigt, dass die Reserven mindestens der Zahl der umlaufenden USDC entsprechen. Das Whitepaper nennt keine Prozentsätze für die Zusammensetzung der Reserven.
Was du als Inhaber behältst, und was nicht
Der Beschluss der EBA betrifft die Aufsicht über den Emittenten, nicht deine Token. Die Rechte aus dem Whitepaper ändern sich nicht:
Rückzahlung zum Nennwert bedeutet: 1 USDC entspricht 1 US-Dollar. Wie viel das in Euro ist, hängt vom Wechselkurs ab. Bei Redaktionsschluss nennt das Whitepaper unter normalen Umständen keine Kosten für die Rückzahlung; es verweist jedoch auf die Rückzahlungsrichtlinie auf der Website von Circle, und für ein Sanierungsszenario nennt es vorübergehende „liquidity fees“.
Wo das im Stablecoin-Geschehen vom Oktober steht
Die Einstufung kommt sechs Tage nach der ESMA-Stellungnahme vom 8. Oktober, in der die Marktaufsicht zugelassene Plattformen auffordert, Dienste für Stablecoins, die nicht MiCA-konform sind, zurückzufahren. Was das für USDT bei Coinbase bedeutet und dass Coinbase am 30. Oktober Guthaben in USDC umtauscht, liest du in Coinbase: Umtausch von USDT in USDC am 30. Oktober – was tun?. Dieser Beitrag erwähnt den EBA-Beschluss in einem Absatz; dieser Artikel geht näher darauf ein. Was ein Stablecoin ist, liest du in unserer Erklärung zu Stablecoins. Über die Reservevorschriften haben wir bereits in EZB will MiCA's 60-%-Einlagenregel für Stablecoins ersetzen geschrieben. Welche Anbieter eine MiCA-Zulassung haben, siehst du in unserem Zulassungsregister.
Was bedeutet das für dich als Anleger in Europa?
Du hast USDC auf einer europäischen Plattform. An deinem Guthaben und an dem, was du damit tun kannst, ändert sich nichts. Der Status „signifikant“ gibt der EBA die Aufsicht über den Emittenten; die Plattform, auf der dein USDC liegt, untersteht weiterhin ihrer eigenen nationalen Aufsichtsbehörde.
Du hast USDC in einer eigenen Wallet. Auch hier ändert sich nichts. Du kannst USDC bei Circle zurückzahlen lassen, wenn du die Prüfungen bestehst, oder über eine Plattform verkaufen.
Du nutzt USDC als Parkplatz zwischen zwei Trades. Der Beschluss senkt das Risiko nicht auf null. Es gibt keine Einlagensicherung, und der Beschluss sagt nichts über den Kurs des Dollars gegenüber dem Euro.
Steuern. Der Beschluss der EBA ändert nichts an den Steuerregeln in deinem Land. Pro Land, mit Quellen, findest du das in unserer Übersicht zur Krypto-Besteuerung in Europa.
Was noch nicht feststeht
- Welche Kriterien USDC erfüllt hat. Die Pressemitteilung der EBA nennt sie nicht. MiCA verlangt mindestens drei von sieben.
- Andere Token. Zu den übrigen 44 angezeigten E-Geld-Token äußert sich die EBA nicht. Ob EURC oder ein anderer Token folgt, bleibt offen; der Beschluss wird jährlich neu bewertet.
- Die genauen Folgen nach dem 12. November. Die Pressemitteilung nennt keine neuen Anforderungen oder Beträge für Circle. Was die EBA von Circle verlangen wird, zeigt sich erst in der Praxis.
- Das Datum des Whitepapers. Im Whitepaper von USDC stehen der 10. Juli 2026 (Anzeige bei der ACPR) und ein Änderungsdatum vom 15. September 2026. Der Text erklärt diesen Unterschied nicht.
- Artikel 58. Den Text von Artikel 58 haben wir über eine zweite Quelle (Springlex) gelesen, weil EUR-Lex bei Redaktionsschluss nicht erreichbar war. Prüfe die halbjährliche Prüfung im offiziellen Text, wenn du sie brauchst.
Dieser Artikel ist keine Anlageberatung. Krypto, auch ein Stablecoin, kann stark an Wert verlieren, und du kannst deinen gesamten Einsatz verlieren.
Häufige Fragen
Was bedeutet ein „signifikanter“ E-Geld-Token?
Das ist ein E-Geld-Token, bei dem mindestens drei der sieben Kriterien in Artikel 43 Absatz 1 von MiCA erfüllt sind, etwa die Zahl der Inhaber, das Volumen und die Zahl der Transaktionen. Die EBA beaufsichtigt den Emittenten dann selbst, neben der nationalen Aufsichtsbehörde.
Wann übernimmt die EBA die Aufsicht über USDC?
Am 12. November 2026. Der Beschluss selbst stammt vom 14. Oktober 2026.
Ist USDC jetzt sicherer?
Das sagt der Beschluss nicht. Er ändert, wer Circle beaufsichtigt. USDC fällt nicht unter die Einlagensicherung, und dein Anspruch auf Rückzahlung zum Nennwert steht bereits im Whitepaper.
Muss ich mein USDC umtauschen oder abheben?
Nicht wegen dieses Beschlusses. Hast du USDC bei Coinbase, solltest du dir aber den Umtausch von USDT am 30. Oktober ansehen; der hat mit der EBA nichts zu tun.
Ist USDC der einzige Token unter der EBA?
Bei Redaktionsschluss ist USDC der einzige der 45 angezeigten E-Geld-Token, den die EBA als signifikant einstuft.
Quellen
Gelesen am 21. Oktober 2026.
- EBA: Pressemitteilung zur Einstufung von USDC, 14. Oktober 2026.
- Circle: MiCA-Whitepaper von USDC, Punkte A.14, B.6, B.8, D.1, I.01, I.02, I.04 und I.07.
- ESMA: Artikel 56 von MiCA, Einstufung von E-Geld-Token, abgerufen am 21. Oktober 2026.
- Springlex: Artikel 43 und Artikel 58 von MiCA (Verordnung (EU) 2023/1114), abgerufen am 21. Oktober 2026.
- Circle: Seite zu EURC und MiCA, abgerufen am 21. Oktober 2026.