Krypto-Steuer 2027: Haltefrist für Bitcoin noch offen
Das BMF will die einjährige Haltefrist für Bitcoin streichen. Das Kabinett hat am 14. Oktober nicht entschieden. Das steht aktuell im Entwurf.

Das Bundesfinanzministerium will Kryptowerte im Privatvermögen ab dem 1. Januar 2027 anders besteuern: Gewinne mit Bitcoin und Ether wären dann immer steuerpflichtig, auch nach mehr als einem Jahr Haltedauer. Das Kabinett hatte den Entwurf am 14. Oktober 2026 auf der Tagesordnung, fasste dazu aber keinen Beschluss; ein neuer Termin ist nicht genannt worden. Bis es ein Gesetz gibt, gilt in Deutschland die bestehende Regel: Gewinne sind steuerfrei, wenn du die Coins länger als ein Jahr gehalten hast.
Deutsche Krypto-Steuer in Kürze
- Was ändert sich im Entwurf? Gewinne mit „Tauschkryptowerten“ wie Bitcoin und Ether fallen nicht mehr unter die privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG, sondern unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG. Die Haltefrist von einem Jahr entfällt.
- Welcher Steuersatz? Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Nur mit dem Zuschlag sind es 26,375 Prozent.
- Für welche Coins? Nur für Kryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 gekauft oder erhalten wurden. Ältere Coins bleiben unter den alten Regeln.
- Ab wann behalten Plattformen Steuern ein? Der Entwurf nennt den 1. Januar 2028 für den Steuerabzug durch Anbieter in Deutschland, wie bei Aktien.
- Was ist noch nicht entschieden? Das Kabinett hat den Entwurf nicht beschlossen, Bundestag und Bundesrat müssen noch mitwirken, und die Unionsfraktionen waren zuvor dagegen.
- Worauf solltest du achten? Das Gesetz gibt es noch nicht. Laut Entwurf entscheidet das Kaufdatum, welche Regel für deine Coins gilt.
Was im Entwurf steht
Der Entwurf ist ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF): ein Konzept, das das Ministerium mit anderen Ministerien und Verbänden abstimmt, bevor es ins Kabinett geht. Laut BTC-Echo, das das 16-seitige Dokument einsehen konnte und am 30. September 2026 darüber schrieb, geht es um eine Änderung für Kryptowerte im Privatvermögen. Grant Thornton Deutschland nennt es „Gesetz zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen“.
Der Kern, laut BTC-Echo und Grant Thornton:
Der Entwurf zielt auf Kryptowerte, die als Tauschmittel dienen und weder von einer Zentralbank noch von einem Staat ausgegeben oder garantiert werden; die Begründung nennt Bitcoin und Ether als Beispiele. Security Tokens, NFTs, Token mit Bezug zu realen Vermögenswerten und bestimmte E-Geld-Token fallen laut Grant Thornton nicht darunter.
Auch zinsähnliche Erträge werden geregelt. Erträge aus Verleih, passivem Staking, der Verarbeitung von Transaktionen und vergleichbaren DeFi-Anwendungen würden laut Grant Thornton als Kapitalerträge gelten und unter die Abgeltungsteuer fallen.
Für Plattformen gibt es eine Abzugspflicht, wie bei Aktien. Sie gilt für deutsche Anbieter von Kryptodienstleistungen, Handelsplattformen, Verwahrer und deutsche Zweigniederlassungen ausländischer Anbieter. Kann ein Anbieter den ursprünglichen Anschaffungspreis nicht ermitteln, darf unter Bedingungen die Angabe des Steuerpflichtigen verwendet werden. Fehlen verlässliche Daten, folgt laut Grant Thornton ein pauschaler Abzug auf 50 Prozent des Veräußerungserlöses.
Warum das Kabinett nicht entschieden hat
Der Zeitplan war eng. Verbände konnten sich bis einschließlich 6. Oktober äußern, und das Kabinett sollte am 14. Oktober 2026 entscheiden (BTC-Echo). Cryptoticker meldet am 15. Oktober, aktualisiert am 25. Oktober, dass das Thema in den Ergebnissen der 62. Kabinettssitzung nicht vorkommt. Das Ministerium habe laut diesem Bericht keinen neuen Termin genannt und gesagt, die Abstimmung innerhalb der Regierung laufe noch.
Am 12. Oktober 2026 gab es außerdem eine Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestags zu einer Petition für die Beibehaltung der Jahresfrist. Laut Blocktrainer unterzeichneten sie 44.439 Menschen; die 30.000, die für eine Anhörung nötig sind, waren binnen zwei Tagen erreicht. Ein Beamter des BMF verwies dort auf Österreich, wo die Haltefrist abgeschafft wurde. Das Ministerium sei laut diesem Bericht offen für eine Ausweitung auf Gold oder für die Abschaffung der Frist für alle Vermögenswerte und rechne im ersten Jahr mit 160 Millionen Euro Mehreinnahmen und bis 2035 mit 350 Millionen. Die Vollzugskosten habe es noch nicht berechnet.
Juristen weisen auf einen anderen Punkt hin. Laut Bitcoin-Kurier (3. Juli 2026) ist die Regel wegen des Gleichheitsgrundsatzes angreifbar, weil Gold weiter unter § 23 EStG fallen würde. Ob ein Gericht das so sieht, ist offen.
Ein Rechenbeispiel
Dies ist ein Rechenbeispiel, keine Prognose. Angenommen, du kaufst im März 2027 Bitcoin für 10.000 Euro und verkaufst sie im Mai 2029 für 15.000 Euro. Der Gewinn beträgt 5.000 Euro.
Kirchensteuer sowie mögliche Freibeträge oder Verlustverrechnung sind nicht eingerechnet. Cryptoticker schreibt, dass anstelle der Jahresfrist der Sparer-Pauschbetrag gelten würde, nennt den Betrag aber nicht. Die heutige Freigrenze von 1.000 Euro aus § 23 EStG gehört zur bestehenden Regel.
Was bedeutet das für dich als Anleger in Europa?
Deutschland. Wenn du in Deutschland lebst, hat sich die Rechtslage bei Redaktionsschluss nicht geändert. Laut Entwurf zählt allerdings das Kaufdatum: Was du nach dem 31. Dezember 2026 kaufst, würde unter die neuen Regeln fallen, was du früher gekauft hast, unter die alten. Was der Kauf über eine deutsche Bank kostet, liest du in Bitcoin kaufen bei der Sparkasse: 0,99 Euro plus Aufschlag.
Niederlande. Dieser Entwurf ist eine deutsche Regelung. In den Niederlanden fällt Krypto in Box 3; wie das funktioniert, liest du in Krypto und Steuern in den Niederlanden: Praxisleitfaden 2026.
Frankreich. Auch Frankreich diskutiert eine Steueränderung für Krypto, allerdings rund um Stablecoins: siehe Frankreich: Kammer will Stablecoin-Tausch mit 31,4 % besteuern.
Belgien, Spanien, Portugal und Polen. Der deutsche Entwurf ändert hier nichts. Was in deinem Land gilt, vergleichst du auf Krypto-Steuer in Europa.
Was noch nicht feststeht
- Ob das Kabinett den Entwurf beschließt, und wann. Das Ministerium nannte laut Cryptoticker keinen neuen Termin.
- Ob das Gesetz noch vor dem 1. Januar 2027 fertig ist. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Ein Bericht von Blocktrainer vom 6. Juli 2026 meldet, dass die Unionsfraktionen zuvor keinen Anlass für eine Änderung sahen.
- Die genaue Ausgestaltung. Die Quellen geben kein vollständiges Bild von Freibeträgen und Verlustverrechnung; der offizielle Entwurf des BMF war bei Redaktionsschluss nicht abrufbar (die Website zeigte einen Fehler), daher stützen wir uns auf BTC-Echo, Grant Thornton Deutschland, Cryptoticker und Blocktrainer.
- Wie es mit Gold weitergeht. Das BMF sei laut dem Bericht über die Anhörung offen für eine Gleichbehandlung.
Dieser Artikel ist keine Anlage- oder Steuerberatung. Krypto kann stark an Wert verlieren, und du kannst dein gesamtes eingesetztes Kapital verlieren.
Häufige Fragen
Ist Bitcoin in Deutschland nach einem Jahr noch steuerfrei?
Ja, nach der aktuell geltenden Regel (§ 23 EStG): Wer Coins länger als ein Jahr hält, zahlt auf den Gewinn keine Einkommensteuer. Der Entwurf will das für Coins abschaffen, die nach dem 31. Dezember 2026 gekauft wurden.
Gilt die neue Regel für meine alten Bitcoin?
Laut Entwurf nicht. Für Kryptowerte, die du vor dem 1. Januar 2027 gekauft hast, bleiben die bestehenden Regeln in Kraft.
Wie hoch wäre die Steuer?
Der Entwurf nennt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent, mit Solidaritätszuschlag 26,375 Prozent, und gegebenenfalls Kirchensteuer obendrauf.
Ist es schon Gesetz?
Nein. Es ist ein Entwurf des Ministeriums. Das Kabinett hat am 14. Oktober 2026 keinen Beschluss dazu gefasst, und Bundestag und Bundesrat haben sich nicht damit befasst.
Was bedeutet das für Niederländer?
Nichts, es sei denn, du bist in Deutschland steuerpflichtig. In den Niederlanden gilt Box 3; siehe Krypto und Steuern in den Niederlanden: Praxisleitfaden 2026.
Quellen
Gelesen am 29. Oktober 2026.
- BTC-Echo: Krypto-Steuer, diese Regeln plant das Finanzministerium (30. September 2026)
- Grant Thornton Deutschland: BMF plant Reform der Krypto-Besteuerung (Datum nicht angegeben)
- Cryptoticker: Krypto-Haltefrist, Kabinettstermin verstrichen (15. Oktober 2026, aktualisiert am 25. Oktober)
- Blocktrainer: Anhörung im Petitionsausschuss zur Krypto-Haltefrist (12. Oktober 2026)
- Blocktrainer: Bundeskabinett beschließt Haushaltsentwurf mit Änderung der Krypto-Steuer (6. Juli 2026)
- Bitcoin-Kurier: Kabinettsentwurf kippt Haltefrist für Bitcoin (3. Juli 2026)