KuCoin EU: MiCA-Status Oktober 2026
Geprüft am 2. Oktober 2026 · Quelle: ESMA-Register zugelassener Krypto-Dienstleister · Die ESMA datiert das Register selbst 30. September 2026
Die CASP-Zulassung liegt bei der KuCoin EU Exchange GmbH, die seit dem 27. November 2025 von der österreichischen FMA zugelassen ist. Über den EU-Pass gilt sie in 29 Ländern, darunter den Niederlanden.
Die Zulassung
- Zugelassene Rechtsperson
- KuCoin EU Exchange GmbH
- LEI 529900B4G0EGK7Z9KT45
- Aufsicht
- Austrian Financial Market Authority
- FMA · AT
- Seit
- 27. November 2025
- Länder
- Gilt in 29 EWR-Ländern, Herkunftsland eingeschlossen
- Deutschland: im Pass enthalten
Abgedeckte Dienste
- a Verwahrung und Verwaltung
- c Tausch Krypto ↔ Geld
- d Tausch Krypto ↔ Krypto
- f Platzierung
- j Transferdienste
Die Zulassung deckt Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten, Tausch gegen Geld und gegen andere Kryptowerte, Platzierung und Transferdienstleistungen. Der Betrieb einer Handelsplattform gehört nicht dazu.
Marke und Rechtsperson
Im Register steht die KuCoin EU Exchange GmbH in Österreich, mit kucoin.eu als eigener Website. Das weltweite KuCoin ist eine andere juristische Person und fällt nicht unter diese Zulassung.
Achtung
Laut Bescheid der FMA vom 18. Februar 2026 darf KuCoin EU den Geschäftsbetrieb noch nicht aufnehmen, weil Governance-Anforderungen und Schlüsselfunktionen noch nicht erfüllt sind. Am 18. Mai 2026 hob die FMA nur das gesonderte Neugeschäftsverbot auf.
Risikohinweis (BaFin / EU-MiCA): Die Anlage in Kryptowerte ist riskant (BaFin, EU-MiCA). Sie können Ihren gesamten Einsatz verlieren.
Quellen
- https://www.esma.europa.eu/esmas-activities/digital-finance-and-innovation/markets-crypto-assets-regulation-mica
- https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2024-12/CASPS.csv
