Bybit: MiCA-Status Oktober 2026
Geprüft am 2. Oktober 2026 · Quelle: ESMA-Register zugelassener Krypto-Dienstleister · Die ESMA datiert das Register selbst 30. September 2026
Die CASP-Zulassung liegt bei der Bybit EU GmbH, die seit dem 28. Mai 2025 von der österreichischen FMA zugelassen ist. Über den EU-Pass gilt sie in 29 Ländern, darunter den Niederlanden.
Die Zulassung
- Zugelassene Rechtsperson
- Bybit EU GmbH
- LEI 5299005V5GBSN2A4C303
- Aufsicht
- Austrian Financial Market Authority
- FMA · AT
- Seit
- 28. Mai 2025
- Länder
- Gilt in 29 EWR-Ländern, Herkunftsland eingeschlossen
- Deutschland: im Pass enthalten
Abgedeckte Dienste
- a Verwahrung und Verwaltung
- c Tausch Krypto ↔ Geld
- d Tausch Krypto ↔ Krypto
- f Platzierung
- j Transferdienste
Abgedeckt sind Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten, Tausch gegen Geld und gegen andere Kryptowerte, Platzierung und Transferdienstleistungen. Der Betrieb einer Handelsplattform gehört nicht dazu.
Marke und Rechtsperson
Im Register steht die Bybit EU GmbH. Die weltweite Marke Bybit ist eine andere juristische Person und fällt nicht unter diese Zulassung.
Achtung
Die Bybit EU GmbH (Wien) ist eine eigene Rechtsperson, getrennt von der globalen Bybit-Plattform. Diese Zulassung gilt nur für Bybit EU.
Risikohinweis (BaFin / EU-MiCA): Die Anlage in Kryptowerte ist riskant (BaFin, EU-MiCA). Sie können Ihren gesamten Einsatz verlieren.
Quellen
- https://www.esma.europa.eu/esmas-activities/digital-finance-and-innovation/markets-crypto-assets-regulation-mica
- https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2024-12/CASPS.csv
