Bybit: MiCA-Status Oktober 2026

Geprüft am 2. Oktober 2026 · Quelle: ESMA-Register zugelassener Krypto-Dienstleister · Die ESMA datiert das Register selbst 30. September 2026

Die CASP-Zulassung liegt bei der Bybit EU GmbH, die seit dem 28. Mai 2025 von der österreichischen FMA zugelassen ist. Über den EU-Pass gilt sie in 29 Ländern, darunter den Niederlanden.

Die Zulassung

Zugelassene Rechtsperson
Bybit EU GmbH
LEI 5299005V5GBSN2A4C303
Aufsicht
Austrian Financial Market Authority
FMA · AT
Seit
28. Mai 2025
Länder
Gilt in 29 EWR-Ländern, Herkunftsland eingeschlossen
Deutschland: im Pass enthalten

Abgedeckte Dienste

  • a Verwahrung und Verwaltung
  • c Tausch Krypto ↔ Geld
  • d Tausch Krypto ↔ Krypto
  • f Platzierung
  • j Transferdienste

Abgedeckt sind Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten, Tausch gegen Geld und gegen andere Kryptowerte, Platzierung und Transferdienstleistungen. Der Betrieb einer Handelsplattform gehört nicht dazu.

Marke und Rechtsperson

Im Register steht die Bybit EU GmbH. Die weltweite Marke Bybit ist eine andere juristische Person und fällt nicht unter diese Zulassung.

Achtung

Die Bybit EU GmbH (Wien) ist eine eigene Rechtsperson, getrennt von der globalen Bybit-Plattform. Diese Zulassung gilt nur für Bybit EU.

Risikohinweis (BaFin / EU-MiCA): Die Anlage in Kryptowerte ist riskant (BaFin, EU-MiCA). Sie können Ihren gesamten Einsatz verlieren.

Quellen

  • https://www.esma.europa.eu/esmas-activities/digital-finance-and-innovation/markets-crypto-assets-regulation-mica
  • https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2024-12/CASPS.csv