Bitpanda: MiCA-Status Oktober 2026
Geprüft am 2. Oktober 2026 · Quelle: ESMA-Register zugelassener Krypto-Dienstleister · Die ESMA datiert das Register selbst 30. September 2026
Die MiCA-Zulassung für Bitpanda lautet auf Bitpanda GmbH und wurde am 9. April 2025 von der FMA in Österreich erteilt. Per Passporting gilt sie in 30 Ländern, darunter die Niederlande.
Die Zulassung
- Zugelassene Rechtsperson
- Bitpanda GmbH
- LEI 5493007WZ7IFULIL8G21
- Aufsicht
- Austrian Financial Market Authority
- FMA · AT
- Seit
- 9. April 2025
- Länder
- Gilt in 30 EWR-Ländern, Herkunftsland eingeschlossen
- Deutschland: im Pass enthalten
Abgedeckte Dienste
- a Verwahrung und Verwaltung
- c Tausch Krypto ↔ Geld
- d Tausch Krypto ↔ Krypto
- e Ausführung von Aufträgen
- f Platzierung
- g Annahme und Übermittlung von Aufträgen
- j Transferdienste
Die Zulassung deckt Verwahrung, den Tausch gegen Geld und andere Kryptowerte, Ausführung und Übermittlung von Aufträgen, Platzierung und Transfers ab. Handelsplattform, Beratung und Portfolioverwaltung nicht.
Achtung
ESMA führt noch den LEI 5493007WZ7IFULIL8G21, den GLEIF nach einer Verschmelzung am 20. Februar 2026 stillgelegt hat. Die zugelassene Gesellschaft trägt jetzt den LEI 98450086582EV2FFC109.
Risikohinweis (BaFin / EU-MiCA): Die Anlage in Kryptowerte ist riskant (BaFin, EU-MiCA). Sie können Ihren gesamten Einsatz verlieren.
Quellen
- https://www.esma.europa.eu/esmas-activities/digital-finance-and-innovation/markets-crypto-assets-regulation-mica
- https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2024-12/CASPS.csv
