Bitmymoney: MiCA-Status Oktober 2026

Geprüft am 2. Oktober 2026 · Quelle: ESMA-Register zugelassener Krypto-Dienstleister · Die ESMA datiert das Register selbst 30. September 2026

Bitmymoney B.V. verfügt seit dem 20. November 2025 über eine CASP-Zulassung der AFM in den Niederlanden. Die Zulassung ist per Passporting auf zwei Länder ausgeweitet, die Niederlande eingeschlossen.

Die Zulassung

Zugelassene Rechtsperson
Bitmymoney B.V.
LEI 724500H1WRSMD7CAS549
Aufsicht
Autoriteit Financiële Markten
AFM · NL
Seit
20. November 2025
Länder
Gilt in 2 EWR-Ländern, Herkunftsland eingeschlossen
Deutschland: nicht im Pass enthalten

Abgedeckte Dienste

  • a Verwahrung und Verwaltung
  • c Tausch Krypto ↔ Geld
  • d Tausch Krypto ↔ Krypto
  • j Transferdienste

Die Zulassung deckt Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten, den Tausch gegen einen Geldbetrag und gegen andere Kryptowerte sowie Transferdienstleistungen ab. Der Betrieb einer Handelsplattform gehört nicht dazu.

Risikohinweis (BaFin / EU-MiCA): Die Anlage in Kryptowerte ist riskant (BaFin, EU-MiCA). Sie können Ihren gesamten Einsatz verlieren.

Quellen

  • https://www.esma.europa.eu/esmas-activities/digital-finance-and-innovation/markets-crypto-assets-regulation-mica
  • https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2024-12/CASPS.csv