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Krypto-Steuern nach EU-Land

Wie werden Privatpersonen 2026 auf Kryptowerte besteuert? Für jeden Mitgliedstaat: wie Gewinne besteuert werden, zu welchem Satz, welche Freigrenze oder welcher Freibetrag gilt und ob schon ein Tausch von Krypto gegen Krypto zählt. Jede Angabe ist mit zwei Quellen geprüft, wo möglich bei der Steuerverwaltung oder im Gesetz selbst.

Geprüft am 2. Oktober 2026 · 27 Länder

Dies ist keine Steuerberatung. Die Regeln hängen von deiner persönlichen Situation ab und ändern sich; prüfe im Zweifel die Quelle deines Landes oder frag eine Beraterin oder einen Berater.

Deutschland

Steuerfrei nach Haltefrist
Steuersatz
0–45%
Freibetrag/Freigrenze
Gewinne unter 1.000 € pro Jahr steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
Haltefrist
1 Jahr
Tausch Krypto→Krypto
Ja, steuerpflichtig
Verluste
Eingeschränkt verrechenbar
Mining
Bei Zufluss steuerpflichtig
Staking und Lending
Bei Zufluss steuerpflichtig
Vermögensteuer auf Krypto
Nein

Wann ist der Verkauf steuerfrei?

Gib das Datum ein, an dem du die Krypto gekauft hast.

§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG: Verkaufst du spätestens 1 Jahr nach dem Kauftag, ist der Gewinn steuerpflichtig. Am Tag, an dem die Haltefrist abläuft, ist er es noch, am Tag danach nicht mehr. Gilt für Privatvermögen und für jeden Kauf einzeln: Verkaufst du nur einen Teil, bestimmt die Regel des Landes, welcher Kauf zuerst zählt. Ein Tausch gegen andere Krypto zählt hier als Verkauf: Danach beginnt die Haltefrist neu. Quelle: § 23 EStG (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 29. Oktober 2026.

Geplant

  • Entwurf · ab 2027 · Stand: 29. Oktober 2026

    Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 30. September 2026: Gewinne aus Krypto, die nach dem 31. Dezember 2026 gekauft wird, sollen mit 25% Abgeltungsteuer besteuert werden, auch nach einem Jahr. Für Krypto, die du vorher gekauft hast, bleibt es bei der Haltefrist von einem Jahr. Das Bundeskabinett hat den Entwurf noch nicht beschlossen; der Bundestag hat sich noch nicht damit befasst.

    Quelle: Bundesministerium der Finanzen (Referentenentwurf)

Hinweis

  • Staking, Lending und Mining als Hobby werden bei Zufluss besteuert, bleiben aber frei, solange diese Einkünfte zusammen unter 256 € im Jahr liegen (Freigrenze).
  • Bei hohen Einkommen kommen zur Einkommensteuer 5,5% Solidaritätszuschlag hinzu.

Amtliche Quelle: Finanzverwaltung NRW

Quellen (21)

Alle Länder im Überblick

Das Wichtigste je Land. Wähle ein Land, um es oben anzuzeigen, oder klapp die Zeile für alle Details und Quellen auf.

Besteuerung

Alle Länder im Überblick
Fester Satz auf GewinneHängt von deiner Situation ab
10%

Belgien

Fester Satz auf GewinneHängt von deiner Situation ab

Ob private Vermögensverwaltung oder gewerblicher bzw. spekulativer Handel vorliegt, wird im Einzelfall beurteilt. Dafür gilt ein anderer Satz.

Steuersatz
10%
Freibetrag/Freigrenze
10.000 € pro Jahr steuerfrei (Freibetrag); nur der Rest ist steuerpflichtig
Haltefrist
Keine
Tausch Krypto→Krypto
Ja, steuerpflichtig
Verluste
Eingeschränkt verrechenbar
Mining
Nicht festgestellt
Staking und Lending
Nicht festgestellt
Vermögensteuer auf Krypto
Nicht festgestellt

Hinweis

  • Vor 2026 aufgebaute Gewinne sind steuerfrei: Der Wert am 31. Dezember 2025 gilt als Anschaffungspreis.
  • Spekulativer Handel oder Handel außerhalb der normalen Verwaltung deines Vermögens: 33%. Gewerbsmäßiger Handel: Besteuerung als Berufseinkommen.
  • Auf Krypto wird nichts einbehalten: Du gibst den Gewinn selbst an.

Geplant

  • Beschlossen · ab 2027

    Ab dem Einkommensjahr 2027 baust du pro Jahr bis zu 1.000 € zusätzlichen Freibetrag auf, bis insgesamt etwa 15.000 €.

Amtliche Quelle: Wet van 6 april 2026 (Belgisch Staatsblad)

Quellen (7)
Fester Satz auf Gewinne
10%

Bulgarien

Fester Satz auf Gewinne
Steuersatz
10%
Freibetrag/Freigrenze
Keine
Haltefrist
Keine
Tausch Krypto→Krypto
Ja, steuerpflichtig
Verluste
Eingeschränkt verrechenbar
Mining
Nicht festgestellt
Staking und Lending
Nicht festgestellt
Vermögensteuer auf Krypto
Nein

Hinweis

  • Gewinne und Verluste des Jahres werden verrechnet und anschließend um einen pauschalen Kostenabzug von 10% gemindert. Effektiv zahlst du so rund 9%.
  • Bulgarien hat seit dem 1. Januar 2026 den Euro; Beträge sind ab 2026 in Euro angegeben.
Quellen (10)
Als Einkommen besteuert
Dein persönlicher Einkommensteuersatz

Dänemark

Als Einkommen besteuert
Steuersatz
Dein persönlicher Einkommensteuersatz
Freibetrag/Freigrenze
Keine
Haltefrist
Keine
Tausch Krypto→Krypto
Ja, steuerpflichtig
Verluste
Eingeschränkt verrechenbar
Mining
Bei Zufluss steuerpflichtig
Staking und Lending
Bei Zufluss steuerpflichtig
Vermögensteuer auf Krypto
Nein

Hinweis

  • Verluste lassen sich nicht mit Gewinnen verrechnen; sie bringen nur einen Abzug im Wert von etwa 26%.
  • Gewinne zählen als persönliches Einkommen. Der Steuersatz hängt von deinem Gesamteinkommen und deiner Gemeinde ab.

Geplant

  • Angekündigt

    Empfohlen: Krypto jährlich nach Wertänderung besteuern (lagerbeskatning). Der Gesetzentwurf wurde zweimal verschoben.

Amtliche Quelle: Skattestyrelsen

Quellen (15)
Steuerfrei nach Haltefrist
0–45%

Deutschland

Steuerfrei nach Haltefrist
Steuersatz
0–45%
Freibetrag/Freigrenze
Gewinne unter 1.000 € pro Jahr steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
Haltefrist
1 Jahr
Tausch Krypto→Krypto
Ja, steuerpflichtig
Verluste
Eingeschränkt verrechenbar
Mining
Bei Zufluss steuerpflichtig
Staking und Lending
Bei Zufluss steuerpflichtig
Vermögensteuer auf Krypto
Nein

Hinweis

  • Staking, Lending und Mining als Hobby werden bei Zufluss besteuert, bleiben aber frei, solange diese Einkünfte zusammen unter 256 € im Jahr liegen (Freigrenze).
  • Bei hohen Einkommen kommen zur Einkommensteuer 5,5% Solidaritätszuschlag hinzu.

Geplant

  • Entwurf · ab 2027 · Stand: 29. Oktober 2026

    Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 30. September 2026: Gewinne aus Krypto, die nach dem 31. Dezember 2026 gekauft wird, sollen mit 25% Abgeltungsteuer besteuert werden, auch nach einem Jahr. Für Krypto, die du vorher gekauft hast, bleibt es bei der Haltefrist von einem Jahr. Das Bundeskabinett hat den Entwurf noch nicht beschlossen; der Bundestag hat sich noch nicht damit befasst.

    Quelle: Bundesministerium der Finanzen (Referentenentwurf)

Amtliche Quelle: Finanzverwaltung NRW

Quellen (21)
Fester Satz auf Gewinne
22%

Estland

Fester Satz auf Gewinne
Steuersatz
22%
Freibetrag/Freigrenze
Keine
Haltefrist
Keine
Tausch Krypto→Krypto
Ja, steuerpflichtig
Verluste
Eingeschränkt verrechenbar
Mining
Bei Zufluss steuerpflichtig
Staking und Lending
Bei Zufluss steuerpflichtig
Vermögensteuer auf Krypto
Nicht festgestellt

Hinweis

  • Seit 2025 zählen Verluste nur noch für Krypto, die bei einem Anbieter mit MiCA-Zulassung gekauft wurde.

Amtliche Quelle: Maksu- ja Tolliamet

Quellen (13)
Stufentarif auf Gewinne
30–34%

Finnland

Stufentarif auf Gewinne
Steuersatz
30–34%
Freibetrag/Freigrenze
Verkaufserlöse bis einschließlich 1.000 € pro Jahr steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
Haltefrist
Keine
Tausch Krypto→Krypto
Ja, steuerpflichtig
Verluste
Verrechenbar
Mining
Bei Zufluss steuerpflichtig
Staking und Lending
Bei Zufluss steuerpflichtig
Vermögensteuer auf Krypto
Nein

Hinweis

  • 30% bis 30.000 € Kapitaleinkünfte pro Jahr, darüber 34%.
  • Verluste sind im selben Jahr und in den fünf Folgejahren verrechenbar, zuerst mit Veräußerungsgewinnen und danach mit anderen Kapitaleinkünften. Betrugen die Anschaffungskosten aller deiner Verkäufe im Jahr zusammen höchstens 1.000 €, zählt der Verlust nicht.

Amtliche Quelle: Verohallinto

Quellen (9)
Fester Satz auf GewinneHängt von deiner Situation ab
31,4%

Frankreich

Fester Satz auf GewinneHängt von deiner Situation ab

Ob private Vermögensverwaltung oder gewerblicher bzw. spekulativer Handel vorliegt, wird im Einzelfall beurteilt. Dafür gilt ein anderer Satz.

Steuersatz
31,4%
Freibetrag/Freigrenze
Verkaufserlöse bis einschließlich 305 € pro Jahr steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
Haltefrist
Keine
Tausch Krypto→Krypto
Nein
Verluste
Eingeschränkt verrechenbar
Mining
Nicht festgestellt
Staking und Lending
Nicht festgestellt
Vermögensteuer auf Krypto
Nein

Hinweis

  • Die 31,4% setzen sich aus 12,8% Einkommensteuer und 18,6% Sozialabgaben zusammen. Stattdessen kannst du den progressiven Tarif wählen.
  • Erklärung mit Formular 2086; Konten bei ausländischen Plattformen meldest du mit Formular 3916-bis.

Amtliche Quelle: impots.gouv.fr (DGFiP)

Quellen (11)
Noch nicht geregelt
Nicht festgestellt

Griechenland

Noch nicht geregelt
Steuersatz
Nicht festgestellt
Freibetrag/Freigrenze
Nicht festgestellt
Haltefrist
Nicht festgestellt
Tausch Krypto→Krypto
Nicht festgestellt
Verluste
Nicht festgestellt
Mining
Nicht festgestellt
Staking und Lending
Nicht festgestellt
Vermögensteuer auf Krypto
Nicht festgestellt

Hinweis

  • Für Krypto gibt es keine gesetzliche Regelung. Die Steuerverwaltung entscheidet im Einzelfall: mal als betriebliches Einkommen, mal als ungeklärter Vermögenszuwachs.

Geplant

  • Entwurf

    Gesetzentwurf: 15% auf Gewinne und 500 € pro Jahr frei. Liegt beim Kabinett; noch nicht im Parlament.

Quellen (10)
Fester Satz auf GewinneHängt von deiner Situation ab
33%

Irland

Fester Satz auf GewinneHängt von deiner Situation ab

Ob private Vermögensverwaltung oder gewerblicher bzw. spekulativer Handel vorliegt, wird im Einzelfall beurteilt. Dafür gilt ein anderer Satz.

Steuersatz
33%
Freibetrag/Freigrenze
1.270 € pro Jahr steuerfrei (Freibetrag); nur der Rest ist steuerpflichtig
Haltefrist
Keine
Tausch Krypto→Krypto
Ja, steuerpflichtig
Verluste
Verrechenbar
Mining
Nicht festgestellt
Staking und Lending
Nicht festgestellt
Vermögensteuer auf Krypto
Nein

Hinweis

  • Irland kennt keine eigenen Kryptoregeln: Verkauf, Tausch und Zahlung mit Krypto fallen unter die normale Capital Gains Tax.

Amtliche Quelle: Revenue

Quellen (8)
Fester Satz auf Gewinne
33%

Italien

Fester Satz auf Gewinne
Steuersatz
33%
Freibetrag/Freigrenze
Keine
Haltefrist
Keine
Tausch Krypto→Krypto
Nein
Verluste
Verrechenbar
Mining
Nicht festgestellt
Staking und Lending
Bei Zufluss steuerpflichtig
Vermögensteuer auf Krypto
Ja

Hinweis

  • Für E-Geld-Token (EMT) in Euro gelten 26%.
  • Nur der Tausch zwischen Kryptowerten mit gleichen Merkmalen und Funktionen ist steuerfrei.
  • Auf den Bestand zahlst du 0,2% pro Jahr (IVCA bzw. Stempelsteuer).

Amtliche Quelle: Agenzia delle Entrate

Quellen (14)
Steuerfrei nach Haltefrist
12%

Kroatien

Steuerfrei nach Haltefrist
Steuersatz
12%
Freibetrag/Freigrenze
Keine
Haltefrist
2 Jahre
Tausch Krypto→Krypto
Nein
Verluste
Eingeschränkt verrechenbar
Mining
Bei Zufluss steuerpflichtig
Staking und Lending
Nicht festgestellt
Vermögensteuer auf Krypto
Nein

Hinweis

  • Auch Gewinne, die nach zwei Jahren steuerfrei sind, musst du melden (Formular JOPPD).
  • Dass Tausch und Mining so behandelt werden, beruht auf einer Auffassung der Steuerverwaltung aus dem Jahr 2018, nicht auf dem Gesetz.

Amtliche Quelle: Porezna uprava

Quellen (12)
Fester Satz auf Gewinne
25,5%

Lettland

Fester Satz auf Gewinne
Steuersatz
25,5%
Freibetrag/Freigrenze
Keine
Haltefrist
Keine
Tausch Krypto→Krypto
Nein
Verluste
Eingeschränkt verrechenbar
Mining
Nicht festgestellt
Staking und Lending
Nicht festgestellt
Vermögensteuer auf Krypto
Nicht festgestellt

Hinweis

  • Bei einem Gesamtjahreseinkommen über 200.000 € kommen 3% hinzu.

Geplant

  • Entwurf

    Vorschlag: Krypto wie ein Anlagekonto besteuern, nur auf Entnahmen, die über die Einzahlungen hinausgehen. Noch drei Lesungen im Parlament.

Amtliche Quelle: Valsts ieņēmumu dienests (VID)

Quellen (10)
Als Einkommen besteuert
15–32%

Litauen

Als Einkommen besteuert
Steuersatz
15–32%
Freibetrag/Freigrenze
2.500 € pro Jahr steuerfrei (Freibetrag); nur der Rest ist steuerpflichtig
Haltefrist
Keine
Tausch Krypto→Krypto
Ja, steuerpflichtig
Verluste
Nicht festgestellt
Mining
Nicht festgestellt
Staking und Lending
Nicht festgestellt
Vermögensteuer auf Krypto
Nicht festgestellt

Hinweis

  • 15% bis 27.745,80 €; darüber 20%, 25% und 32%, je nach deinem gesamten Jahreseinkommen.
  • Die 2.500 € gelten für alle verkauften Privatgegenstände zusammen, nicht nur für Krypto.

Amtliche Quelle: Valstybinė mokesčių inspekcija (VMI)

Quellen (13)
Steuerfrei nach Haltefrist
0–42%

Luxemburg

Steuerfrei nach Haltefrist
Steuersatz
0–42%
Freibetrag/Freigrenze
Gewinne unter 500 € pro Jahr steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
Haltefrist
6 Monate
Tausch Krypto→Krypto
Ja, steuerpflichtig
Verluste
Nicht festgestellt
Mining
Bei Zufluss steuerpflichtig
Staking und Lending
Nicht festgestellt
Vermögensteuer auf Krypto
Nein

Hinweis

  • Auf die Einkommensteuer kommt ein Zuschlag für den Beschäftigungsfonds von 7% oder 9%.

Amtliche Quelle: Administration des contributions directes

Quellen (9)
Für Privatpersonen steuerfreiHängt von deiner Situation ab
0%

Malta

Für Privatpersonen steuerfreiHängt von deiner Situation ab

Ob private Vermögensverwaltung oder gewerblicher bzw. spekulativer Handel vorliegt, wird im Einzelfall beurteilt. Dafür gilt ein anderer Satz.

Steuersatz
0%
Freibetrag/Freigrenze
Keine
Haltefrist
Keine
Tausch Krypto→Krypto
Nicht festgestellt
Verluste
Nicht festgestellt
Mining
Bei Zufluss steuerpflichtig
Staking und Lending
Nicht festgestellt
Vermögensteuer auf Krypto
Nein

Hinweis

  • Wer handelt (im Einzelfall anhand der „badges of trade“ beurteilt), zahlt Einkommensteuer von 0 bis 35%.
  • Eine offizielle maltesische Quelle ließ sich nicht öffnen. Diese Regel stützt sich auf das Gesetz und auf Zusammenfassungen der Leitlinien von 2018 durch Anwaltskanzleien.

Amtliche Quelle: Income Tax Act (Cap. 123)

Quellen (11)
Besteuerung des Vermögens
36% auf eine fiktive Rendite von 6%

Niederlande

Besteuerung des Vermögens
Steuersatz
36% auf eine fiktive Rendite von 6%
Freibetrag/Freigrenze
59.357 € pro Jahr steuerfrei (Freibetrag); nur der Rest ist steuerpflichtig
Haltefrist
Keine
Tausch Krypto→Krypto
Nein
Verluste
Nicht verrechenbar
Mining
Nicht festgestellt
Staking und Lending
Nicht festgestellt
Vermögensteuer auf Krypto
Ja

Hinweis

  • Keine Steuer pro Verkauf: In Box 3 zählt der Wert am 1. Januar.
  • War deine tatsächliche Rendite niedriger als die fiktive Rendite, darfst du diese angeben und darauf Steuern zahlen.
  • Mining zählt nur dann als Einkommen (Box 1), wenn es über die normale Vermögensverwaltung hinausgeht.

Geplant

  • Entwurf · ab 2027 · Stand: 29. Oktober 2026

    Plan des Kabinetts für 2027: ein steuerfreies Vermögen von 30.846 € und eine um 1,5 Prozentpunkte höhere fiktive Rendite auf sonstiges Vermögen, darunter Krypto. Der Plan steht in einem Entwurf, der beim Raad van State (Staatsrat) liegt und noch nicht in die Tweede Kamer (Zweite Kammer) eingebracht ist; das Kabinett arbeitet selbst an einer anderen Ausgestaltung.

    Quelle: Wetgevingskalender (novelle box 3)

  • Entwurf · ab 2028 · Stand: 29. Oktober 2026

    Wet werkelijk rendement box 3 (Gesetz über die tatsächliche Rendite): Die Tweede Kamer (Zweite Kammer) hat den Gesetzentwurf am 12. Februar 2026 angenommen, die Eerste Kamer (Erste Kammer) hat die Abstimmung vertagt. Darin wird Krypto jedes Jahr mit 36% auf die tatsächliche Rendite besteuert, auch ohne Verkauf. Eine Besteuerung erst beim Verkauf kommt für Krypto laut Kabinett voraussichtlich im Jahr 2030.

    Quelle: Eerste Kamer (36.748)

Amtliche Quelle: Belastingdienst

Quellen (12)
Fester Satz auf Gewinne
27,5%

Österreich

Fester Satz auf Gewinne
Steuersatz
27,5%
Freibetrag/Freigrenze
Keine
Haltefrist
Keine
Tausch Krypto→Krypto
Nein
Verluste
Eingeschränkt verrechenbar
Mining
Bei Zufluss steuerpflichtig
Staking und Lending
Erst beim Verkauf steuerpflichtig
Vermögensteuer auf Krypto
Nein

Hinweis

  • Für Krypto, die vor dem 1. März 2021 gekauft wurde, gelten die alten Regeln: Nach einem Jahr Haltedauer ist der Verkauf steuerfrei.
  • Staking-Belohnungen werden erst beim Verkauf besteuert, Zinsen aus Lending bereits bei Zufluss.
  • Österreichische Anbieter behalten die 27,5% seit 2024 selbst ein.

Amtliche Quelle: Bundesministerium für Finanzen

Quellen (15)
Fester Satz auf Gewinne
19%

Polen

Fester Satz auf Gewinne
Steuersatz
19%
Freibetrag/Freigrenze
Keine
Haltefrist
Keine
Tausch Krypto→Krypto
Nein
Verluste
Eingeschränkt verrechenbar
Mining
Nicht festgestellt
Staking und Lending
Keine klare Regel
Vermögensteuer auf Krypto
Nicht festgestellt

Hinweis

  • Nicht verrechnete Anschaffungskosten trägst du in die Folgejahre vor.
  • Bei einem Einkommen über 1.000.000 PLN kommt eine Solidaritätsabgabe von 4% hinzu (danina solidarnościowa).
  • Erklärung mit PIT-38, spätestens bis zum 30. April des Folgejahres.

Amtliche Quelle: Krajowa Administracja Skarbowa

Quellen (7)
Steuerfrei nach Haltefrist
28%

Portugal

Steuerfrei nach Haltefrist
Steuersatz
28%
Freibetrag/Freigrenze
Keine
Haltefrist
365 Tage
Tausch Krypto→Krypto
Nein
Verluste
Eingeschränkt verrechenbar
Mining
Bei Zufluss steuerpflichtig
Staking und Lending
Erst beim Verkauf steuerpflichtig
Vermögensteuer auf Krypto
Nein

Hinweis

  • Die Befreiung nach 365 Tagen und der Steueraufschub beim Tausch gelten nur, wenn die Gegenpartei in der EU, im EWR oder in einem Abkommensstaat sitzt.
  • Statt 28% kannst du den progressiven Tarif wählen; nur dann lassen sich Verluste fünf Jahre vortragen.
  • Ein Wegzug ins Ausland gilt als Verkauf.

Amtliche Quelle: Autoridade Tributária e Aduaneira

Quellen (11)
Fester Satz auf Gewinne
16%

Rumänien

Fester Satz auf Gewinne
Steuersatz
16%
Freibetrag/Freigrenze
Gewinne unter 200 RON pro Transaktion steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
Haltefrist
Keine
Tausch Krypto→Krypto
Nicht festgestellt
Verluste
Nicht festgestellt
Mining
Nicht festgestellt
Staking und Lending
Nicht festgestellt
Vermögensteuer auf Krypto
Nein

Hinweis

  • Gewinne unter 200 RON pro Transaktion sind steuerfrei, solange alle Gewinne im Jahr zusammen 600 RON nicht übersteigen.
  • Je nach deinem gesamten Einkommen außerhalb des Arbeitslohns kann ein Krankenversicherungsbeitrag von 10% (CASS) fällig werden.
  • Bis einschließlich 2025 lag der Satz bei 10%.
Fester Satz auf Gewinne
30%

Schweden

Fester Satz auf Gewinne
Steuersatz
30%
Freibetrag/Freigrenze
Keine
Haltefrist
Keine
Tausch Krypto→Krypto
Ja, steuerpflichtig
Verluste
Eingeschränkt verrechenbar
Mining
Bei Zufluss steuerpflichtig
Staking und Lending
Bei Zufluss steuerpflichtig
Vermögensteuer auf Krypto
Nein

Hinweis

  • Verluste sind zu 70% abziehbar; ein Nettoverlust bei Kapitaleinkünften mindert die Steuer auf andere Einkünfte.
  • Den Anschaffungspreis berechnest du nach der Durchschnittsmethode (genomsnittsmetoden).

Amtliche Quelle: Skatteverket

Quellen (11)
Als Einkommen besteuert
19–35%

Slowakei

Als Einkommen besteuert
Steuersatz
19–35%
Freibetrag/Freigrenze
Keine
Haltefrist
Keine
Tausch Krypto→Krypto
Ja, steuerpflichtig
Verluste
Eingeschränkt verrechenbar
Mining
Erst beim Verkauf steuerpflichtig
Staking und Lending
Nicht festgestellt
Vermögensteuer auf Krypto
Nicht festgestellt

Hinweis

  • In den Jahren 2026 und 2027 zahlst du auf den Gewinn zusätzlich 16% Krankenversicherungsbeitrag.

Amtliche Quelle: Finančná správa

Quellen (12)
Für Privatpersonen steuerfreiHängt von deiner Situation ab
0%

Slowenien

Für Privatpersonen steuerfreiHängt von deiner Situation ab

Ob private Vermögensverwaltung oder gewerblicher bzw. spekulativer Handel vorliegt, wird im Einzelfall beurteilt. Dafür gilt ein anderer Satz.

Steuersatz
0%
Freibetrag/Freigrenze
Keine
Haltefrist
Keine
Tausch Krypto→Krypto
Nein
Verluste
Nicht festgestellt
Mining
Bei Zufluss steuerpflichtig
Staking und Lending
Nicht festgestellt
Vermögensteuer auf Krypto
Nein

Hinweis

  • Mining: 25% Vorauszahlung bei Zufluss; die Einkünfte fließen danach in die jährliche Einkommensteuer ein.
  • Ein Vorschlag für eine Steuer von 25% auf Kryptogewinne wurde im November 2025 von der Tagesordnung des Parlaments genommen und nicht verabschiedet.

Amtliche Quelle: Finančna uprava (FURS)

Quellen (11)
Stufentarif auf Gewinne
19–30%

Spanien

Stufentarif auf Gewinne
Steuersatz
19–30%
Freibetrag/Freigrenze
Keine
Haltefrist
Keine
Tausch Krypto→Krypto
Ja, steuerpflichtig
Verluste
Eingeschränkt verrechenbar
Mining
Nicht festgestellt
Staking und Lending
Bei Zufluss steuerpflichtig
Vermögensteuer auf Krypto
Ja

Hinweis

  • Krypto bei ausländischen Verwahrern über 50.000 € meldest du mit dem Modelo 721.
  • Krypto zählt bei der Vermögensteuer mit (Impuesto sobre el Patrimonio).

Amtliche Quelle: Agencia Tributaria

Quellen (23)
Steuerfrei nach Haltefrist
15–23%

Tschechien

Steuerfrei nach Haltefrist
Steuersatz
15–23%
Freibetrag/Freigrenze
Verkaufserlöse bis einschließlich 100.000 CZK pro Jahr steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
Haltefrist
3 Jahre
Tausch Krypto→Krypto
Ja, steuerpflichtig
Verluste
Eingeschränkt verrechenbar
Mining
Erst beim Verkauf steuerpflichtig
Staking und Lending
Nicht festgestellt
Vermögensteuer auf Krypto
Nicht festgestellt

Hinweis

  • Steuerfreie Veräußerungserlöse nach drei Jahren sind auf 40 Mio. CZK pro Jahr begrenzt; für den übersteigenden Teil zahlst du anteilig Steuern.

Amtliche Quelle: Finanční správa

Quellen (12)
Fester Satz auf Gewinne
15%

Ungarn

Fester Satz auf Gewinne
Steuersatz
15%
Freibetrag/Freigrenze
Verkaufserlöse bis einschließlich 32.280 HUF pro Transaktion steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
Haltefrist
Keine
Tausch Krypto→Krypto
Nein
Verluste
Eingeschränkt verrechenbar
Mining
Erst beim Verkauf steuerpflichtig
Staking und Lending
Erst beim Verkauf steuerpflichtig
Vermögensteuer auf Krypto
Nein

Hinweis

  • Steuer fällt erst an, wenn du Krypto in Geld, Waren oder Dienstleistungen umwandeln.
  • Seit 2025 bringt ein Verlust eine Ermäßigung von 15% des Verlusts, begrenzt auf die Kryptosteuer des laufenden Jahres und der zwei Vorjahre.
  • Kleine Transaktionen sind steuerfrei: bis 10% des Mindestlohns pro Transaktion, sofern an diesem Tag keine weitere solche Transaktion stattfindet, und höchstens ein Mindestlohn pro Jahr (Mindestlohn 2026: 322.800 HUF).

Amtliche Quelle: Nemzeti Adó- és Vámhivatal (NAV)

Quellen (11)
Fester Satz auf Gewinne
8%

Zypern

Fester Satz auf Gewinne
Steuersatz
8%
Freibetrag/Freigrenze
Keine
Haltefrist
Keine
Tausch Krypto→Krypto
Ja, steuerpflichtig
Verluste
Eingeschränkt verrechenbar
Mining
Nicht festgestellt
Staking und Lending
Nicht festgestellt
Vermögensteuer auf Krypto
Nicht festgestellt

Hinweis

  • Der Pauschalsatz von 8% gilt seit dem 1. Januar 2026 (Artikel 20E des Einkommensteuergesetzes).
  • Durch Mining erzeugte Krypto fällt nicht unter die 8%-Regelung; dafür gelten die üblichen Regeln für Einkommen.

Amtliche Quelle: Νόμος 244(I)/2025

Quellen (8)

Wie dieses Register entsteht

Für jedes Land lesen wir die Regeln der Steuerverwaltung, des Finanzministeriums oder das Gesetz selbst. Danach prüft eine zweite, unabhängige Kontrolle jede Angabe gegen eine weitere Quelle. Was sich nicht mit zwei Quellen belegen lässt, steht hier nicht: Du siehst dann „nicht festgestellt“ statt einer Schätzung. Beträge stehen in der Währung, in der das Land sie veröffentlicht.

Zweimal im Jahr aktualisiert

Steuerregeln ändern sich meist zum 1. Januar, manchmal zum 1. Juli. Deshalb prüfen wir das gesamte Register zu diesen beiden Terminen neu. Gesetzentwürfe stehen unter „Geplant“ und zählen erst, wenn sie beschlossen sind.

Zulassungsregister

Haftungshinweis

Wir erstellen dieses Register mit größtmöglicher Sorgfalt und prüfen es zweimal im Jahr neu. Dennoch können sich Regeln schneller ändern, als wir sie aktualisieren, und trotz aller Sorgfalt können Fehler enthalten sein. Die Angaben sind allgemeiner Natur und stellen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung dar; deine persönliche Situation wird nicht berücksichtigt. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung dieser Informationen entstehen. Für deine Steuererklärung gelten stets die amtlichen Regeln deines Landes; wende dich im Zweifel an dein Finanzamt oder an eine Steuerberatung.

Du hast einen Fehler oder eine veraltete Angabe entdeckt? Gib uns Bescheid, dann prüfen und korrigieren wir sie.

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