Wie werden Privatpersonen 2026 auf Kryptowerte besteuert? Für jeden Mitgliedstaat: wie Gewinne besteuert werden, zu welchem Satz, welche Freigrenze oder welcher Freibetrag gilt und ob schon ein Tausch von Krypto gegen Krypto zählt. Jede Angabe ist mit zwei Quellen geprüft, wo möglich bei der Steuerverwaltung oder im Gesetz selbst.
Geprüft am 2. Oktober 2026 · 27 Länder
Dies ist keine Steuerberatung. Die Regeln hängen von deiner persönlichen Situation ab und ändern sich; prüfe im Zweifel die Quelle deines Landes oder frag eine Beraterin oder einen Berater.
Deutschland
Steuerfrei nach Haltefrist
Steuersatz
0–45%
Freibetrag/Freigrenze
Gewinne unter 1.000 € pro Jahr steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
Haltefrist
1 Jahr
Tausch Krypto→Krypto
Ja, steuerpflichtig
Verluste
Eingeschränkt verrechenbar
Mining
Bei Zufluss steuerpflichtig
Staking und Lending
Bei Zufluss steuerpflichtig
Vermögensteuer auf Krypto
Nein
Wann ist der Verkauf steuerfrei?
Gib das Datum ein, an dem du die Krypto gekauft hast.
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG: Verkaufst du spätestens 1 Jahr nach dem Kauftag, ist der Gewinn steuerpflichtig. Am Tag, an dem die Haltefrist abläuft, ist er es noch, am Tag danach nicht mehr. Gilt für Privatvermögen und für jeden Kauf einzeln: Verkaufst du nur einen Teil, bestimmt die Regel des Landes, welcher Kauf zuerst zählt. Ein Tausch gegen andere Krypto zählt hier als Verkauf: Danach beginnt die Haltefrist neu. Quelle: § 23 EStG (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 29. Oktober 2026.
Geplant
Entwurf · ab 2027 · Stand: 29. Oktober 2026
Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 30. September 2026: Gewinne aus Krypto, die nach dem 31. Dezember 2026 gekauft wird, sollen mit 25% Abgeltungsteuer besteuert werden, auch nach einem Jahr. Für Krypto, die du vorher gekauft hast, bleibt es bei der Haltefrist von einem Jahr. Das Bundeskabinett hat den Entwurf noch nicht beschlossen; der Bundestag hat sich noch nicht damit befasst.
Staking, Lending und Mining als Hobby werden bei Zufluss besteuert, bleiben aber frei, solange diese Einkünfte zusammen unter 256 € im Jahr liegen (Freigrenze).
Bei hohen Einkommen kommen zur Einkommensteuer 5,5% Solidaritätszuschlag hinzu.
Gewinne unter 1.000 € pro Jahr steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
Ja, steuerpflichtig
Deutschland
Steuerfrei nach Haltefrist
Steuersatz
0–45%
Freibetrag/Freigrenze
Gewinne unter 1.000 € pro Jahr steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
Haltefrist
1 Jahr
Tausch Krypto→Krypto
Ja, steuerpflichtig
Verluste
Eingeschränkt verrechenbar
Mining
Bei Zufluss steuerpflichtig
Staking und Lending
Bei Zufluss steuerpflichtig
Vermögensteuer auf Krypto
Nein
Hinweis
Staking, Lending und Mining als Hobby werden bei Zufluss besteuert, bleiben aber frei, solange diese Einkünfte zusammen unter 256 € im Jahr liegen (Freigrenze).
Bei hohen Einkommen kommen zur Einkommensteuer 5,5% Solidaritätszuschlag hinzu.
Geplant
Entwurf · ab 2027 · Stand: 29. Oktober 2026
Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 30. September 2026: Gewinne aus Krypto, die nach dem 31. Dezember 2026 gekauft wird, sollen mit 25% Abgeltungsteuer besteuert werden, auch nach einem Jahr. Für Krypto, die du vorher gekauft hast, bleibt es bei der Haltefrist von einem Jahr. Das Bundeskabinett hat den Entwurf noch nicht beschlossen; der Bundestag hat sich noch nicht damit befasst.
Verkaufserlöse bis einschließlich 1.000 € pro Jahr steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
Ja, steuerpflichtig
Finnland
Stufentarif auf Gewinne
Steuersatz
30–34%
Freibetrag/Freigrenze
Verkaufserlöse bis einschließlich 1.000 € pro Jahr steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
Haltefrist
Keine
Tausch Krypto→Krypto
Ja, steuerpflichtig
Verluste
Verrechenbar
Mining
Bei Zufluss steuerpflichtig
Staking und Lending
Bei Zufluss steuerpflichtig
Vermögensteuer auf Krypto
Nein
Hinweis
30% bis 30.000 € Kapitaleinkünfte pro Jahr, darüber 34%.
Verluste sind im selben Jahr und in den fünf Folgejahren verrechenbar, zuerst mit Veräußerungsgewinnen und danach mit anderen Kapitaleinkünften. Betrugen die Anschaffungskosten aller deiner Verkäufe im Jahr zusammen höchstens 1.000 €, zählt der Verlust nicht.
Für Krypto gibt es keine gesetzliche Regelung. Die Steuerverwaltung entscheidet im Einzelfall: mal als betriebliches Einkommen, mal als ungeklärter Vermögenszuwachs.
Geplant
Entwurf
Gesetzentwurf: 15% auf Gewinne und 500 € pro Jahr frei. Liegt beim Kabinett; noch nicht im Parlament.
Quellen (10)
Fester Satz auf GewinneHängt von deiner Situation ab
Fester Satz auf GewinneHängt von deiner Situation ab
33%
1.270 € pro Jahr steuerfrei (Freibetrag); nur der Rest ist steuerpflichtig
Ja, steuerpflichtig
Irland
Fester Satz auf GewinneHängt von deiner Situation ab
Ob private Vermögensverwaltung oder gewerblicher bzw. spekulativer Handel vorliegt, wird im Einzelfall beurteilt. Dafür gilt ein anderer Satz.
Steuersatz
33%
Freibetrag/Freigrenze
1.270 € pro Jahr steuerfrei (Freibetrag); nur der Rest ist steuerpflichtig
Haltefrist
Keine
Tausch Krypto→Krypto
Ja, steuerpflichtig
Verluste
Verrechenbar
Mining
Nicht festgestellt
Staking und Lending
Nicht festgestellt
Vermögensteuer auf Krypto
Nein
Hinweis
Irland kennt keine eigenen Kryptoregeln: Verkauf, Tausch und Zahlung mit Krypto fallen unter die normale Capital Gains Tax.
Für Privatpersonen steuerfreiHängt von deiner Situation ab
Für Privatpersonen steuerfreiHängt von deiner Situation ab
0%
Keine
Nicht festgestellt
Malta
Für Privatpersonen steuerfreiHängt von deiner Situation ab
Ob private Vermögensverwaltung oder gewerblicher bzw. spekulativer Handel vorliegt, wird im Einzelfall beurteilt. Dafür gilt ein anderer Satz.
Steuersatz
0%
Freibetrag/Freigrenze
Keine
Haltefrist
Keine
Tausch Krypto→Krypto
Nicht festgestellt
Verluste
Nicht festgestellt
Mining
Bei Zufluss steuerpflichtig
Staking und Lending
Nicht festgestellt
Vermögensteuer auf Krypto
Nein
Hinweis
Wer handelt (im Einzelfall anhand der „badges of trade“ beurteilt), zahlt Einkommensteuer von 0 bis 35%.
Eine offizielle maltesische Quelle ließ sich nicht öffnen. Diese Regel stützt sich auf das Gesetz und auf Zusammenfassungen der Leitlinien von 2018 durch Anwaltskanzleien.
59.357 € pro Jahr steuerfrei (Freibetrag); nur der Rest ist steuerpflichtig
Nein
Niederlande
Besteuerung des Vermögens
Steuersatz
36% auf eine fiktive Rendite von 6%
Freibetrag/Freigrenze
59.357 € pro Jahr steuerfrei (Freibetrag); nur der Rest ist steuerpflichtig
Haltefrist
Keine
Tausch Krypto→Krypto
Nein
Verluste
Nicht verrechenbar
Mining
Nicht festgestellt
Staking und Lending
Nicht festgestellt
Vermögensteuer auf Krypto
Ja
Hinweis
Keine Steuer pro Verkauf: In Box 3 zählt der Wert am 1. Januar.
War deine tatsächliche Rendite niedriger als die fiktive Rendite, darfst du diese angeben und darauf Steuern zahlen.
Mining zählt nur dann als Einkommen (Box 1), wenn es über die normale Vermögensverwaltung hinausgeht.
Geplant
Entwurf · ab 2027 · Stand: 29. Oktober 2026
Plan des Kabinetts für 2027: ein steuerfreies Vermögen von 30.846 € und eine um 1,5 Prozentpunkte höhere fiktive Rendite auf sonstiges Vermögen, darunter Krypto. Der Plan steht in einem Entwurf, der beim Raad van State (Staatsrat) liegt und noch nicht in die Tweede Kamer (Zweite Kammer) eingebracht ist; das Kabinett arbeitet selbst an einer anderen Ausgestaltung.
Wet werkelijk rendement box 3 (Gesetz über die tatsächliche Rendite): Die Tweede Kamer (Zweite Kammer) hat den Gesetzentwurf am 12. Februar 2026 angenommen, die Eerste Kamer (Erste Kammer) hat die Abstimmung vertagt. Darin wird Krypto jedes Jahr mit 36% auf die tatsächliche Rendite besteuert, auch ohne Verkauf. Eine Besteuerung erst beim Verkauf kommt für Krypto laut Kabinett voraussichtlich im Jahr 2030.
Verkaufserlöse bis einschließlich 32.280 HUF pro Transaktion steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
Nein
Ungarn
Fester Satz auf Gewinne
Steuersatz
15%
Freibetrag/Freigrenze
Verkaufserlöse bis einschließlich 32.280 HUF pro Transaktion steuerfrei (Freigrenze); darüber alles
Haltefrist
Keine
Tausch Krypto→Krypto
Nein
Verluste
Eingeschränkt verrechenbar
Mining
Erst beim Verkauf steuerpflichtig
Staking und Lending
Erst beim Verkauf steuerpflichtig
Vermögensteuer auf Krypto
Nein
Hinweis
Steuer fällt erst an, wenn du Krypto in Geld, Waren oder Dienstleistungen umwandeln.
Seit 2025 bringt ein Verlust eine Ermäßigung von 15% des Verlusts, begrenzt auf die Kryptosteuer des laufenden Jahres und der zwei Vorjahre.
Kleine Transaktionen sind steuerfrei: bis 10% des Mindestlohns pro Transaktion, sofern an diesem Tag keine weitere solche Transaktion stattfindet, und höchstens ein Mindestlohn pro Jahr (Mindestlohn 2026: 322.800 HUF).
Für jedes Land lesen wir die Regeln der Steuerverwaltung, des Finanzministeriums oder das Gesetz selbst. Danach prüft eine zweite, unabhängige Kontrolle jede Angabe gegen eine weitere Quelle. Was sich nicht mit zwei Quellen belegen lässt, steht hier nicht: Du siehst dann „nicht festgestellt“ statt einer Schätzung. Beträge stehen in der Währung, in der das Land sie veröffentlicht.
Zweimal im Jahr aktualisiert
Steuerregeln ändern sich meist zum 1. Januar, manchmal zum 1. Juli. Deshalb prüfen wir das gesamte Register zu diesen beiden Terminen neu. Gesetzentwürfe stehen unter „Geplant“ und zählen erst, wenn sie beschlossen sind.
Wir erstellen dieses Register mit größtmöglicher Sorgfalt und prüfen es zweimal im Jahr neu. Dennoch können sich Regeln schneller ändern, als wir sie aktualisieren, und trotz aller Sorgfalt können Fehler enthalten sein. Die Angaben sind allgemeiner Natur und stellen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung dar; deine persönliche Situation wird nicht berücksichtigt. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung dieser Informationen entstehen. Für deine Steuererklärung gelten stets die amtlichen Regeln deines Landes; wende dich im Zweifel an dein Finanzamt oder an eine Steuerberatung.
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